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   VGH Hessen, 26.05.1977 - II TE 25/77   

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VGH Hessen, 26.05.1977 - II TE 25/77 (https://dejure.org/1977,14498)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.05.1977 - II TE 25/77 (https://dejure.org/1977,14498)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - II TE 25/77 (https://dejure.org/1977,14498)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79

    Anspruch auf Gewährung einer Erledigungsgebühr neben einer Geschäftsgebühr nach

    Dementsprechend ist für den Fall, daß eine überzeugende Klage begründung zur gerichtlichen Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts geführt hat, nahezu einhellig anerkannt, daß eine Erledigungsgebühr nicht entsteht (zuletzt insbesondere Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 1977 - II TE 25/77 - HessVGRspr 1977, 70 mit zahlreichen weiteren Hinweisen; anderer Auffassung: Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 7. Aufl., § 24 RdNr. 7; zu den Voraussetzungen einer Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO vgl. ferner den Beschluß des 5. Senatsvom 7. November 1963 - BVerwG V C 41.59 - BVerwGE 17, 117).
  • VGH Hessen, 13.02.1986 - 10 TI 1955/85

    Anfall der Erledigungsgebühr (BRAGebO § 24) in Verwaltungsgerichtsverfahren

    Die Erledigungsgebühr setzt besondere Bemühungen des Rechtsanwalts voraus, die auf die außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits gerichtet sind und über die Tätigkeiten hinausgehen, die durch die Prozeß- und Verhandlungsgebühr abgegolten sind (BVerwG, NVwZ 1982, 36; BVerwG, Urt. v. 4.10.1985 - 8 C 68.83 - Hess. VGH, B, v. 26.05.1977 - II TE 25/77 und vom 10.09.1979 - VI TE 2240/78 - OVG Lüneburg, AnwBl. 1983, 282; OVG Nordrhein-Westfalen, KostRspr.
  • BVerwG, 25.11.1981 - 6 C 74.81

    Auslegung des § 24 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

    Dementsprechend ist für den Fall, daß eine überzeugende Klage begründung zur gerichtlichen Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts geführt hat, nahezu einhellig anerkannt, daß eine Erledigungsgebühr nicht entsteht (zuletzt insbesondere Beschluß des Hessischen Verwaltungsgeichtshofs vom 26. Mai 197 - II TE 25/77 - HessVGRspr 1977, 70 mit zahlreichen weiteren Hinweisen; anderer Auffassung: Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 7. Aufl., § 24 RdNr. 7; zu den Voraussetzungen einer Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO vgl. ferner den Beschluß des 5. Senats vom 7. November 1963 - BVerwG V C 41.59 - BVerwGE 17, 117).
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